Arbeiten bei Kälte: Schutzmaßnahmen für Beschäftigte
Arbeiten bei Kälte kann die Gesundheit, Konzentration und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. Besonders bei Tätigkeiten im Freien, in offenen Hallen oder unbeheizten Bereichen müssen Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen festlegen.
Grundlage ist eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten bei Kälte. Dabei sind neben der Temperatur auch Wind, Nässe, Arbeitsschwere und Aufenthaltsdauer zu berücksichtigen. Mögliche Maßnahmen sind:
- Überdachungen, Windschutz und beheizte Aufenthaltsräume
- begrenzte Kälteexposition und regelmäßige Aufwärmphasen
- trockene Wechselkleidung und warme alkoholfreie Getränke
- geeignete Kälteschutzkleidung, Handschuhe und isolierendes Schuhwerk
- Unterweisung der Beschäftigten über Kältegefahren und Schutzmaßnahmen
Spätestens ab −5 °C empfiehlt die DGUV, Kälteschutzkleidung als persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen. Bei Wind oder Nässe kann dies bereits bei höheren Temperaturen erforderlich sein. Auch Verkehrswege müssen ausreichend beleuchtet sowie von Schnee und Eis freigehalten werden.
Ein allgemeines „Kältefrei“ gibt es nicht. Kann die Sicherheit und Gesundheit trotz Schutzmaßnahmen nicht gewährleistet werden, muss die Tätigkeit angepasst, unterbrochen oder in einen geschützten Bereich verlagert werden.