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Brandschutzbeauftragter

Betreuung als Brandschutzbeauftragter

Ausbildung von Brandschutzhelfern

Brandschutzbeauftragter

Betreuung als Brandschutzbeauftragter

Ausbildung von Brandschutzhelfern

Brandschutzbeauftragter

Betreuung als Brandschutzbeauftragter

Ausbildung von Brandschutzhelfern

Brandschutzbeauftragter

 

Gerne können wir für Sie als externer Brandschutzbeauftragter tätig werden. Diese Tätigkeit ergänzt sich optimal mit der sicherheitstechnischen Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die Betreuung umfasst die in DGUV Information 205-003 Kapitel 3 aufgeführten Aufgaben. Diese sind:

  1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
  2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  8. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
  10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  11. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  12. Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
  13. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  14. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  15. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  16. Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)3
  17. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  18. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  19. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  20. Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  21. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden
  22. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  23. Unterstützen des Unternehmers bzw. der Unternehmerin bei der Kommunikation mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen
  24. Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  25. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
  26. Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz-)
  27. Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/ Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
  28. Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht

 

Ausbildung von Brandschutzhelfer/innen

 

Außerdem können wir für Sie Brandschutzhelfer/innen ausbilden. Gemäß ASR A2.2 (Technische Regel für Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände) müssen in jeden Betrieb mindestens 5% der anwesenden Mitarbeiter eine Unterweisung als Brandschutzhelfer absolviert haben.

Zum Unterweisungsinhalt gehören entsprechend der DGUV Information 205-003 neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes und dem richtigen Verhalten im Brandfall auch eine praktische Feuerlöschübung mit Feuerlöschern.

Die Unterweisung dauert ca. 4 Stunden und kann für Gruppen nach Absprache auch bei Ihnen Vor Ort durchgeführt werden

 

Bei Fragen zum Thema Brandschutz melden Sie sich gerne bei uns.