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BESTIMMUNG DES REFERENZWERTES GEMÄẞ 42. BIMSCHV

Wie wird der anlagenspezifische Referenzwert des Nutzwassers einer Verdunstungskühlanlage oder eines Nassabscheider entsprechend § 4 der 42. BImSchV korrekt bestimmt?

Viele Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen haben den anlagenspezifischen Referenzwert der allgemeinen Koloniezahl nicht korrekt bestimmt.

Während für den Parameter Legionellen feste „Grenzwerte“ durch die 42.BImSchV vorgegeben werden, ist für den Parameter allgemeine Koloniezahl ein anlagenspezifischer Referenzwert zu bestimmen. Bis mindestens sechs Untersuchungen durch ein akkreditiertes Labor vorliegen (aus dem Zeitraum nach dem 19. August 2017), wird der Wert der ersten Untersuchung als Referenzwert herangezogen (jedoch nicht mehr als 10.000 KBE/ml). Nachdem mindestens sechs Untersuchungsergebnisse vorliegen, ist der Referenzwert mittlerweile entweder durch Bildung des Medians (0,5-Quantil) oder durch Berechnung des arithmetischen Mittels möglich (klargestellt durch Auslegungsfragenkatalog der LAI, Stand 12.09.2022). Zur Ermittlung des Referenzwertes auf Grundlage des Medians (0,5-Quantil) werden die Werte zunächst der Größe nach sortiert. Bei einer ungeraden Anzahl von Werten ist der Zentralwert, d. h. die Mitte des Datensatzes der Referenzwert. Bei einer geraden Anzahl werden die beiden mittleren Werte addiert und dieser Wert durch zwei geteilt.  Der Vorteil der Medianwertermittlung ist, dass der Median weniger empfindlich gegenüber Ausreißern ist als das arithmetische Mittel. Wählt man die Ermittlung des Referenzwertes durch Bildung des arithmetischen Mittels, werden die vorhandenen Werte addiert und durch die Anzahl der Werte geteilt. Der Mittelwert ist zwar präziser, allerdings reagiert er empfindlicher gegenüber Ausreißern als der Median.

Die ermittelten Referenzwerte stellen den mikrobiologischen „Normalzustand“ dar, der sich ohne Änderung der Anlage im Laufe der Zeit nicht wesentlich verändern sollte.

Alternativ kann der Anlagenbetreiber erklären, dass der Wert der Erstuntersuchung dauerhaft (bis zur nächsten Wiederinbetriebnahme) als Referenzwert festgelegt wird.

Zu beachten ist, dass es nicht wie vom Verordnungstext suggeriert, EINEN Referenzwert gibt, sondern ZWEI. Einen für die bei 22°C bebrütete Probe und einen für die bei 36°C bebrütete Probe.

Bei Unklarheiten dazu melden Sie sich gerne bei mir.