In folgenden Bereichen kann das Ingenieurbüro Walz Sie im Bereich betrieblicher Umweltschutz unterstützen:
- Prüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern (42. BImSchV)
- Immissionsschutzbeauftragter (§§ 53-57 BImSchG i.v.m. 5. BimSchV)
- Gefahrgutbeauftragter (Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV)
- Abfallbeauftragter (§ 2 Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV)
- Gewässerschutzbeauftragter (§§ 64, 65 Wasserhaushaltsgesetz – WHG)
- hygienisch fachkundige Person (§ 3 Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – 42. BImSchV i.v.m. VDI 2047)
- Beratung zu Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)