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Betrieblicher Umweltschutz

 

In folgenden Bereichen kann das Ingenieurbüro Walz Sie im Bereich betrieblicher Umweltschutz unterstützen:

 

  • Prüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern (42. BImSchV)
  • Immissionsschutzbeauftragter  (§§ 53-57 BImSchG i.v.m. 5. BimSchV)
  • Gefahrgutbeauftragter (Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV)
  • Abfallbeauftragter (§ 2 Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV)
  • Gewässerschutzbeauftragter (§§ 64, 65 Wasserhaushaltsgesetz – WHG)
  • hygienisch fachkundige Person (§ 3 Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – 42. BImSchV i.v.m. VDI 2047)
  • Überwachung / Prüfung von WHG-Fachbetrieben gemäß WHG / §62 AwSV
  • Beratung zu Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)