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24.08.2022

Brandschutzhelfer

Sichern Sie sich jetzt Termine für die Ausbildung von Brandschutzhelfern gemäß ASR A2.2 und DGUV Information 205-023

Gemäß ASR A2.2 (Technische Regel für Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände) müssen in jeden Betrieb mindestens 5% der anwesenden Mitarbeiter eine Unterweisung als Brandschutzhelfer absolviert haben.

Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes und dem richtigen Verhalten im Brandfall auch eine praktische Übung mit Feuerlöschern.

Die Unterweisung dauert ca. einen halben Arbeitstag und kann bei Ihnen als Inhouse Schulung durchgeführt werden.

Bei Interesse melden Sie sich!

Brandschutzhelfer