Umfang der Prüfung
Die Sachverständigenprüfung, laut Verordnung „Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs“, hat das Ziel, dem Anlagenbetreiber den ordnungsgemäßen Betrieb seiner Anlage zu bescheinigen. Sollte es Abweichungen von den in der 42. BImSchV aufgeführten Pflichten geben, werden diese dokumentiert und dem Betreiber werden Hinweise gegeben, wie er die Abweichungen korrigieren kann.
Im Rahmen der Prüfung wird betrachtet, ob die in den Paragraphen 3 bis 13 der „Legionellenverordnung“ aufgeführten Pflichten eingehalten werden. Darüber hinaus können eventuell Hinweise auf andere Vorschriften gegeben werden. Umfang der Prüfung sind jedoch ausschließlich die Inhalte von §§ 3-13 der 42. BImSchV. Abweichungen die diese nicht direkt betreffen sind keine Mängel im Sinne der Prüfung.
Ablauf der Prüfung
Die Prüfung nach § 14 der 42. BImSchV gliedert sich in eine Vor-Ort-Begehung und eine ausführliche Dokumentenprüfung.
Bei der Anlagenbegehung werden insbesondere der Zustand und der hygienegerechte Betrieb des Kühlturms beziehungsweise der Verdunstungskühlanlage überprüft. Dabei werden unter anderem die Anlagenkomponenten, die Wasserführung, hygienisch relevante Bereiche und die Probenahmestellen betrachtet.
Für die Dokumentenprüfung stellt der Betreiber die erforderlichen Unterlagen vorzugsweise digital zur Verfügung.
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